Offenes Hospizangebot – Beizeiten Vorsorgen – mit Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Am Montag, 02. Juni 2025 um 18:30 Uhr hält Rechtsanwältin und Notarin Christiane Gudat, von der Kanzlei Hohenecker Tietjen Gudat, in den Räumlichkeiten des Hospizvereins Stuhr e.V., Bahnhofstraße 14 in Stuhr-Brinkum einen Vortrag zum Thema „Beizeiten Vorsorgen – mit Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“.
Viele Menschen haben Angst vor „unwürdigem“ Sterben und dem Verlust von Selbstbestimmung. Was ist, wenn ich nach einem plötzlichen Unfall oder durch eine lebensbedrohliche Krankheit nicht mehr selbst für mich entscheiden kann? Sich durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht frühzeitig mit sensiblen Themen wie Unfall, Krankheit, Sterben und Tod auseinanderzusetzen, heißt für sich selbstbestimmt Vorsorge zu treffen. In diesen Verfügungen legen wir fest, was mit uns geschehen oder nicht geschehen soll, wenn wir selbst nicht mehr für uns entscheiden können; und wer für uns dann die Entscheidungen trifft. Rechtsanwältin und Notarin Christiane Gudat geht in ihrem Vortrag diesen Themen nach. Sie erklärt ausführlich was eine Betreuungs- und Patientenverfügung und was eine Vorsorgevollmacht ist und worauf es jeweils zu achten gilt.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Spende ist willkommen.